KONICA MINOLTA

NEUE VORTEILSPARTNERSCHAFT – Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

Konica Minolta ein führendes IT-Systemhaus und Anbieter von Komplettlösungen für die unternehmensweiten Dokumenten- und Druckworkflows im B2B-Bereich. Sie bieten Ihnen umfassende Beratung, Hard- und Softwarelösungen sowie Dienstleistungen und Support für eine individuelle Gesamtlösung für Ihr Unternehmen.

Ganzheitliche Konzepte bieten sie zum Thema Dokumentenmanagement, Archivierung und Erfassung von Informationen. Die Hardwarelösungen umfassen Farb- und S/W-Multifunktionssysteme und Laserdrucker im Bereich A3 und A4 sowie marktführende Produktionsdrucksysteme.

Außerdem werden mit effizienten Infrastruktur- sowie zukunftsorientierten Softwarelösungen die komplexen Abläufe bei mittelständischen Unternehmen optimiert.

Mit ihren Offices steht KONICA MINOLTA für Sie bundesweit zur Verfügung. Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

Fordern Sie weiter Informationen in Ihrer Bundesgeschäftsstelle an:  info@vda-architekten.de

 

Stellenausschreibung

Die Hochschule RheinMain gibt ein interessantes Stellenangebot bekannt, um die Anzahl von Fachbewerber:innen für die ausgeschriebene Professur zu erhöhen.

Professur „Technische Bestandshaltung und Schlüsselfertiges Bauen“ im Studiengang Immobilienmanagement an der Hochschule RheinMain (Dienstort Wiesbaden)

Detaillierte Informationen hierzu unter diesem LINK

Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2022

In Kooperation mit dem ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI veröffentlicht unser Verband jährlich die aktuelle Gehaltstarifempfehlung für Freie Architekten / Beratende Ingenieure sowie Ingenieur- und Planungsbüros.

Die Gehaltsempfehlungen werden regelmäßig erhöht.

Für das Jahr 2021 wurde jedoch davon abgesehen. Auch wenn die Baubranche in der Pandemiezeit nicht so sehr betroffen ist wie andere Bereiche, so wurde doch über Bau- und Genehmigungsverzögerungen berichtet, die sich auf die Einkünfte der planenden Büros auswirkten.

Nach dieser „Nullrunde“ fand nun wieder eine Anhebung der Gehälter um 3 % statt.
Es wurden außerdem die Tätigkeitsmerkmale mit Beispielen in den Gruppen K1 bis K 6 für kaufmännische und Verwaltungsangestellte aktualisiert.

Ferner gibt es keinen Unterschied mehr zwischen östlichen und westlichen Bundesländern.
Der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI vertritt die gemeinsamen Interessen von über 2.000 freiberuflichen Architekten und Ingenieuren. Für die Architekten-/Planungsbüros, Beratenden Ingenieure/ Ingenieurbüros hat der Verband einen unverbindlichen Tarifvorschlag erarbeitet. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung.

Tarifverträge sind nach unserer Meinung nicht die richtige Form für Freiberufler. Die Mitarbeiter sollen leistungsgerecht bezahlt werden. Hier genügt deshalb eine Richtlinie, um den einzelnen Büros einen Spielraum je nach Leistungsfähigkeit zu geben.

Hier geht es zum kostenfreien Download.

Dell Technologies Vorteilspartnerschaft

Gerne stellen wir Ihnen unsere Vorteilspartnerschaft mit DELL Technologies, einem der führenden Computerhersteller vor.

DELL bietet leistungsfähige Rechner, Server und Storage Lösungen, sichere Vernetzung sowie Services- und Finanzierungsangebote.
Ein spezialisiertes Team aus Technologieberatern berät Sie kostenfrei.

Freuen Sie sich auf exklusive Rabatte.

Wie funktioniert es?

  1. Klicken Sie hier und gelangen zum Dell-Gutschein-Tool
    https://webapp.dell.epsilon.com/EMEA/UltraCVM/Coupons/Register/SBAID1DE
  2. Sie benötigen dazu lediglich eine E-Mail-Adresse und das nötige Verbandspasswort; dieses erhalten Sie auf formlose Anfrage in der Bundesgeschäftsstelle.
  3. Nach ein paar Minuten erhalten Sie dann einen Gutschein an Ihre E-Mail-Adresse.
  4. Besuchen Sie dann den Shop der Dell Webseite
    https://www.dell.com/de-de/work/shop?~ck=bt
    und sichern sich Ihre Rabatte mittels Gutschein im Procedere des Bestellvorgangs.

 

Online-Workshop: Hürden beim Architektenhonorar am 14.10.2021

Aktuell stehen viele Architektinnen und Architekten vor den gleichen Problemen: Wie umgehen mit den explodierenden Baustoffpreisen? Welche Vereinbarungen mit den Bauherren treffen nach der neuen HOAI? Wie auch als kleines Büro existenzsichernd arbeiten?

RA Roland Kastl und sein Kollege RA Ernst Krinner kennen Ihre Probleme aus der täglichen Praxis sehr genau – beide beraten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht, seit neuestem auch unsere Verbandsmitglieder in der kostenfreien Erstberatung.

Nutzen Sie die Chance, beim ONLINE Workshop „Hürden beim Architektenhonorar“ am 14.10.2021 von 15.30 – 17.00 Uhr
Herrn Kastl und Herrn Krinner kennenzulernen, die folgende Themen für Sie vorbereitet haben:

  • Die aktuellen Preissteigerungen bei Baumaterialien – Folgen für den Architekten
  • Die neue HOAI 2021 – Was der Architekt jetzt bei der Angebotserstellung beachten muss
  • Ein Jahr Arbeit und kein Geld? – Der unterschätzte Widerruf
  • Die Joker des Architekten -Bürgschaft und Grundbucheintragung
  • Der Architekt und seine Haftpflichtversicherung – Vorsicht Deckungslücken

Profitieren Sie vom ermäßigten Teilnahmepreis als Verbandsmitglied und melden Sie sich gleich heute noch an im Internet unter:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-126/ .
(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier:
https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 

Wahl zur XIII. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer

Ihre 4 Stimmen für den VDA – Liste Nr. 11

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Mitglieder der Vertreterversammlung der bayerischen Architektenkammer werden turnusmäßig neu gewählt. Wir bitten Sie, nehmen Sie an der Wahl teil und geben Sie Ihre 4 Stimmen der Liste 11, dem Verband Deutscher Architekten!

Wir vertreten den Mittelstand der Architekten, die kleinen und mittleren Büros und kennen Eure Probleme aus eigener täglicher Erfahrung im Umgang mit Behörden, Bauämtern der Kommunen, kreisfreien Städte oder Landratsämtern.

Wir haben Kontakt zu Ministerien in Land und Bund und tragen die Probleme dort vor: Baurecht, Honorar, Haftung oder VgV-Verfahren. Wir setzen uns dafür ein, dass auch kleine Büros z.B. einen Kindergarten bauen dürfen – auch wenn sie nicht jedes Jahr drei Kindergärten bauen.

Die Arbeit der Architektenkammer hat bisher wenig Nutzen für die Mitglieder. Das wollen wir verbessern: Gesetzesänderungen als echter Fortschritt ohne Chaos. Echter Bürokratieabbau. Änderung des Haftungssystems. Was wir brauchen ist ein leistungsgerechtes und auskömmliches Honorar für Freiberufler, freie Mitarbeiter und Angestellte.

Unser Ziel ist energieautarkes, bezahlbares Wohnen bevorzugt in Eigentumsmodellen bei maximaler Schonung der Umwelt. Das können Architekten leisten.

Hier gehts zu unserem Wahlflyer VDA-KamWahl2021_Flyer_v2-3

CORONOVIRUS – Hinweise und Informationen für Architektinnen und Architekten

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus führt bei den Unternehmen und Freiberuflern zu Störungen im Betriebsablauf. Diese sind mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen verbunden, gerade in den mittelständischen Betrieben. Zudem ergeben sich viele rechtliche Fragen.

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen sowie Hinweise auf wichtige Internetseiten, die auch ständig aktualisiert werden, so dass eine regelmäßige Prüfung der Inhalte empfohlen wird.

Erlass des Bundesmisterium des Innern, für Bau und Heimat zu Bauvertraglichen Fragen bei Bauten des Bundes und zur Liquiditätssicherung der Auftragnehmer
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=1
In Bayern wurde bereits angeregt, diesen Erlass zu übernehmen. Dies fordern wir für alle Bundesländer und alle Baustellen der öffentlichen Hand.

Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bau- und Architektenverträge durch einen Fachanwalt der arge baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht)
https://arge-baurecht.com/baurecht-wissen/fachartikel/artikel/coronavirus-rechtliche-auswirkungen-auf-bau-und-architektenvertraege

Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bauprojekte durch einen Fachanwalt der Kanzlei Kapellmannhttps://www.kapellmann.de/de/aktuelles/nachrichten/rechtliche-auswirkungen-der-covid-19-epidemie-auf-bauprojekte/

Die folgenden Webseiten halten darüber hinaus aktuelle Informationen für Sie bereit:

• Bundesinnenministerium www.bmi.bund.de

• Bundeswirtschaftsministerium www.bmwi.de

• Bundesarchitektenkammer www.bak.de oder www.architekten-coronakrise.de

• Bundesingenieurkammer www.bingk.de

• Berufsgenossenschaft Bau www.bgbau.de

• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de

• Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

• Industrie- und Handelskammern www.dihk.de

Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass dieser Ausnahmezustand bald ein gutes Ende findet und die persönlichen Folgen für jeden von uns überschaubar bleiben.

 

Möglichkeit einer kostenfreien Webseitenerstellung

Azubis suchen Projektpartner aus dem Dienstleistungssektor

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. setzt sich mit seinen Azubi-Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studierenden ein. Um es den Berufseinsteigern zu ermöglichen an abwechslungsreichen, realen Projekten zu arbeiten, werden im Rahmen des Förderprogramms „Dienstleister online“ nun neue Projektpartner aus dem Dienstleistungsbereich gesucht.

Egal ob Architekten, Berater, Immobilienmakler oder Juristen – Vereine, Einrichtungen oder kleine Unternehmen können sich hierbei von den Azubis eine individuelle Webseite erstellen lassen und ermöglichen ihnen hiermit praktische Berufserfahrung zu sammeln. Die Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. Geltende Datenschutzrichtlinien werden natürlich bei der Erstellung der Webseite berücksichtigt und umgesetzt.

Nach Projektabschluss ermöglicht ein bedienerfreundliches Redaktionssystem es den Projektpartnern ihre Webseite selbstständig zu pflegen – ganz ohne Programmiererkenntnisse. So können beispielsweise aktuelle Leistungsangebote eingestellt werden. Sollte es dennoch mal eine Frage geben, kann man sich natürlich auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den Webseiten-Support der Azubi-Projekte wenden.

Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden.

Einige bereits abgeschlossene Webseitenprojekte finden Sie unter http://www.azubi-projekte.de/referenzen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019:

HOAI Mindest- und Höchstsätze sind europarechtswidrig

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen so schnell wie möglich aufzuheben. Das parlamentarische Verfahren hierzu wird sicher bis zu einem Jahr dauern.
Das Urteil bindet deutsche Behörden und Gerichte ab sofort, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI im übrigen behält aber ihre Gültigkeit.
Bei bestehenden Vereinbarungen, in welchen ein Honorar vereinbart ist, das unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze liegt, können sich Planer bzw. Auftraggeber nun nicht mehr auf diese berufen. Auftraggebern sollte es rechtlich kaum möglich sein, eine Herabsetzung des Honorars unter die früheren Mindestsätze zu verlangen, auch nicht über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz „pacta sunt servanda“, das EuGH-Urteil hat also keine unmittelbare Rechtswirkung auf abgeschlossene Verträge.
Für zukünftige Honorarvereinbarungen ist festzuhalten, dass das aktuelle Urteil grundsätzlich nicht nur nachteilig ist. Sie haben nun verstärkt die Möglichkeit, praxisgerechte Honorare und Inhalte zu vereinbaren, die Ihren wirtschaftlichen Interessen als Planer gerecht werden. Es wird künftig noch mehr als bisher auf eine vollständige und klare Vertragsgestaltung zu achten sein.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, EU-konforme Regelungen zu finden, die zumindest kleineren Bauvorhaben privater Bauherren besonderen Schutz verleihen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit verantwortungsbewusster Architekten und Ingenieure muss gestärkt werden durch sorgfältige Kostenkalkulation und Termintreue, die Ablieferung von schadenfreien Bauten muss gewährleistet werden.
Haben Sie Vorschläge, welche Inhalte eine geänderte HOAI enthalten sollte? Schreiben Sie uns gerne Ihre Ideen. Wir können bei Interesse auch gerne einen Workshop hierzu in München organisieren. Hier finden Sie das ganze Urteil des EuGH zum Nachlesen.

Gerne möchten wir unsere Mitglieder über eine neue Verbands-Vorteilspartnerschaft im Bereich Mobilfunk informieren.

S-KON-Gruppe_Logo_CMYK_SL-1Die S-KON Management Kontor GmbH, Hamburg, ein Premiumpartner vonTelefonica – O2, bietet Verbandsmitgliedern exklusive und attraktive Mobilfunktarife, Hardwarepreise sowie umfassende Beratung zum Thema Mobilfunk, Hardware und IP-Telefonie. Unter www.deviceportal.de/profitel finden Sie die Kontaktdaten zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

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