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Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2025 für Architekten-, Ingenieur- und Planungsbüros

Gemeinsam mit unserem Partnerverband 
ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. - ADAI veröffentlichen wir die seit Jahren herausgegebenen Gehaltstarifempfehlungen.

 

Die Gehaltstarifempfehlung wurde zum Jahr 2025 aufgrund der gefallenen Inflation und der aktuellen Schwierigkeiten in der Bauwirtschaft nur um 1 % angehoben. Die Inflation wird vom ifo-Institut nur noch auf 2,2 Prozent prognostiziert, so dass hier normale Verhältnisse eingetreten sind. Allerdings sind die Bauaufträge eingebrochen - besonders bei Mehrfamilienhäusern. Deshalb konnte nur eine kleine Anhebung der Löhne befürwortet werden.

 

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Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2024

Die beliebte Tagung für unsere Mitglieder wird in diesem Jahr am 2.-4 Mai 2024 stattfinden.

 

 

Aktuelle Entwicklungen

Fachkompetente Spezialisten und Kollegen 

Erkenntnisse für die Praxis

 

Baufachtage (2./3. Mai 2024): Das Gebäudeenergiegesetz in 8 Vorträgen

Konsequenzen für Neubau, Gebäudebestand, Gebäudetechnik; graue Energie; Luftwärmepumpen schallschutztechnisch; GEG - juristische Sicht 

 

Immobiliensachverständigentage (3./4. Mai 2024): Aktuelles in 6 Vorträgen 

ImmoWertV und ImmoWertA; Landwirtschaftliche Markt- und Beleihungswertermittlung; Nießbrauch; Steuerliche Bewertung; Entschädigung im enteignungsrechtlichen Verfahren; Mietwertermittlung im preisfreien Raum 

 

Das Programm mit Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.diaa-akademie.de mit weiteren Informationen zu den Vorträgen und Referenten.

Unser Verband ist Trägerverband der Akademie. Für Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr.

 

Fortbildungspunkte

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.

Die Anerkennungen als Fortbildungsveranstaltungen sind beantragt

  • für die Baufachtage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, auch die Anerkennung bei der 
  • dena ist vorgesehen
  • für die Immobiliensachverständigentage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau sowie bei der HypZert GmbH* und bei DIAZert*. 

Weitere Anerkennungen auf Anfrage.

 


19.01.2024 - Wichtige Information zu den Förderprogrammen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

 

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen  (BEG EM) in Kraft.

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. 

 

Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02. 2024, wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramm wird nun wieder ermöglicht. Dies wird aktuell technisch umgesetzt. Das Ministerium bittet hier noch um etwas Geduld.

 


Terminvorankündigung

ONLINE-Seminar - Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023 - 14:00 - 16:00 Uhr

- kostenfrei für Mitglieder -

Unser Verbandsanwalt RA Ernst Krinner kennt die rechtlichen Probleme für Ingenieure und Architekten aus der täglichen Praxis.

 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-141/

 

In dem Seminar werden aktuelle Neuerungen, sowie immer wiederkehrende Rechtsfragen im Architekten- und Ingenieurrecht behandelt.

 

Dabei geht der Referent besonders auf folgende Themen ein:

 

Der richtige Umgang mit der VOB/B: Fallstricke erkennen – Vorzüge nutzen

Die Abnahme als der Schnittpunkt im Baurecht.

  • Wann muss abgenommen werden?
  • Wie wird abgenommen?
  • Welche Folgen hat die Abnahme/Abnahmeverweigerung?
  • Wie wird mit Mängeln bei der Abnahme umgegangen?
  • Was hat der Bauüberwacher besonders zu beachten?     

Verlängerte Bauzeit, Nachträge, Abrechnung: Die richtige Vertragsgestaltung schafft und sichert (Mehr-) Honorar!

 

Onlineseminar zu aktuellen Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023 im Zeitraum 14:00 - 16:00 Uhr.

- kostenfrei für Mitarbeiter - 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 


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Besondere Black Friday Angebote im Zeitraum: 6. November - 03. Dezember 2023

 

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Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024

 

Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 

für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros

 

In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

Die schon abzusehenden Schwierigkeiten am Bau sind angekommen: fast ein Drittel weniger Baugenehmigungen, der Neubau geht zurück, es gibt weniger Immobilienverkäufe, weniger Finanzierungen, Bauträger stellen Ihre bereits genehmigten Bauvorhaben zurück und bauen nicht. Die langjährig gute Baukonjunktur ist eingebrochen. 

Es sind für junge Architekten wenig Neueinstellungen in den Planungsbüros zu erwarten, die oft nicht mehr viel Spielraum haben. Keine gute Situation, die hoffentlich bald - auch mit Hilfe staatlich gelenkter Maßnahmen - überwunden werden kann. 

Die Inflationsprognose für 2023 lag lt. Ifo-Institut und EZB zwischen 5,6 - 5,8 %. Diese Inflation kann im Interesse der angestellten Mitarbeiter nicht ignoriert werden, aber aufgrund der aktuellen Lage u.E. auch nicht voll ausgeglichen werden.

Deshalb wird in diesem Jahr eine moderate Anhebung der Gehälter um 2,8% empfohlen.

In der Lohngruppe T1/K1 wurde das Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst.

 

Wie immer möchten wir anschließen: Diese Gehaltstarifempfehlung ist nicht verbindlich und es kann je nach Auftragslage, Bedarf und Einkünften des Planungsbüros davon abgewichen werden.

 

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Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024
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Förderkompass 2023 - alles auf einen Blick

Welche Förderprogramme gibt es und welche passen zu welchem Vorhaben? Der Förderkompass fasst die BAFA-Zuschussprogramme zusammen und bietet eine erste Orientierung. Nun ist der Förderkompass 2023 erschienen.

 

Er bietet Orientierung über die verschiedenen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft und richtet sich an private Haushalte und KMU. 

 

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Förderkompass 2023
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Tegernseer Baufachtage 2023

Die jährliche Tagung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige fand in diesem Jahr am 11./12. Mai wieder in Rottach-Egern statt.

Die Ergebnisse der anschließenden Teilnehmerumfrage belegten erneut das Erfolgskonzept dieses Fortbildungsformats der DEUTSCHEN INGENIEUR- UND ARCHITEKTEN-AKADEMIE e.V. – DIAA in Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden.

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Tegernseer Baufachtage 2023
Bericht Tegernseer Baufachtage 2023.pdf
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Aktueller Kommentar (Gerhard Zach, Präsident VDA)

Die Häuser in Deutschland müssen das Klima retten. CO2 neutral sollen alle Gebäude bis 2040 werden – derzeit – und alles „was dafür notwendig ist, ist eine Wärmepumpe“. Das sagt der Wirtschaftsminister und alle Fachleute im TV, Radio und Printmedien. Die Fachleute sind natürlich Heizungsbauer, Mieter und Vermieter und die Bauminister.

Sie liefern auch gleich noch gültige Kostentabellen (höchstens 10 Jahre alt) und pauschale Ratschläge.

Die einzigen, die wirklich was von der Materie verstehen, die Architekten, haben keine Meinung zum Thema oder werden nicht gefragt. Dabei lassen sich doch die Gebäudetypen nicht vergleichen. Was für ein Einfamilienhaus freistehend und mit großem Grundstück gilt, passt nicht für ein Reihenhaus oder ein Mehrfamilienhaus und schon gar nicht für gewerblich genutzte Bauten.

Land und Stadt müssen unterschiedlich betrachtet werden.

Bei der Wärmedämmung braucht es Augenmaß. Denn was hilft die perfekte Dämmung, wenn Tag und Nacht die Fenster gekippt sind?

Es gibt auch unterschiedliche Heizsysteme im Bestand und der Ausbau einer Ölheizung erfordert mehr Aufwand als nur den Brenner zu demontieren. Was wird z.B. aus den BHKW?  Der Einbau von Brennstoffzellen und Wasserstoff statt Gas ist noch nicht im Ansatz zu Ende gedacht geschweige denn realisierbar.

Wo der Strom für alle Elektroheizungen herkommen soll ist ungeklärt.

Schon jetzt haben Fotovoltaikelemente mehr als 6 Monate Lieferzeit und die bei der Fotovoltaik zwingend notwendigen Batteriespeicher brauchen 9-12 Monate bis zur Lieferung. Für die Installation der Sonnenstromlieferung braucht man auch Platz für Wechselrichter, Zähler und eine geeignete Elektroinstallation.

All das fehlt meist. Da hilft auch kein Geld und keine Förderung. Wobei die staatliche Unterstützung sehr relativ ist: bis 50.000,- Euro heißt manchmal: es gibt nur 500,- Euro.

Die wenigsten Eigentümer haben genügend Kapital für die CO2 neutrale Sanierung und können einen Kredit nicht zurückzahlen. Schon beim Neubau wird aktuell der maximale Standard nicht mehr gewählt, weil angesichts hoher Zinsen das Ganze sich nicht rechnen lässt.

Die Naglerschen Musterhäuser sind zwar nett, aber entsprechen nicht dem, was der Bauwillige bauen möchte.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie die Stararchitekten ständig von Nachhaltigkeit reden und von den kleinen Architekten verlangen, Häuser mit Kellerhöhen von 2,0 m und Räumen von 10 qm Größe zu erhalten, gleichzeitig aber in Saudiarabien an einer Stadt mir 170 km Länge, 200 m Breite und 500 m Höhe mit planen.

Es ist auch nicht vorstellbar, dass eine Sanierung von wenigen Häusern (Idee Bauministerin) genügt, um ein Stadtviertel CO2 neutral zu machen.

 

Es ist erkennbar: Hier gibt es noch viel zu denken. Vor allem sollten die beteiligt werden, die etwas davon verstehen: Die Architekten in kleineren Büros. 

 

Bildrechte: VDA München


KONICA MINOLTA

NEUE VORTEILSPARTNERSCHAFT – Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

Konica Minolta ein führendes IT-Systemhaus und Anbieter von Komplettlösungen für die unternehmensweiten Dokumenten- und Druckworkflows im B2B-Bereich. Sie bieten Ihnen umfassende Beratung, Hard- und Softwarelösungen sowie Dienstleistungen und Support für eine individuelle Gesamtlösung für Ihr Unternehmen.

 

Ganzheitliche Konzepte bieten sie zum Thema Dokumentenmanagement, Archivierung und Erfassung von Informationen. Die Hardwarelösungen umfassen Farb- und S/W-Multifunktionssysteme und Laserdrucker im Bereich A3 und A4 sowie marktführende Produktionsdrucksysteme.

 

Außerdem werden mit effizienten Infrastruktur- sowie zukunftsorientierten Softwarelösungen die komplexen Abläufe bei mittelständischen Unternehmen optimiert.

 

Mit ihren Offices steht KONICA MINOLTA für Sie bundesweit zur Verfügung. Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

 

Fordern Sie weiter Informationen in Ihrer Bundesgeschäftsstelle an:  info@vda-architekten.de

 


DELL Technologies - Vorteilspartnerschaft

Gerne stellen wir Ihnen unsere Vorteilspartnerschaft mit DELL Technologies, einem der führenden Computerhersteller vor.

 

DELL bietet leistungsfähige Rechner, Server und Storage Lösungen, sichere Vernetzung sowie Services- und Finanzierungsangebote.

Ein spezialisiertes Team aus Technologieberatern berät Sie kostenfrei.

 

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Wie funktioniert es?

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Online-Workshop: Hürden beim Architektenhonorar am 14.10.2021

 

Aktuell stehen viele Architektinnen und Architekten vor den gleichen Problemen: Wie umgehen mit den explodierenden Baustoffpreisen? Welche Vereinbarungen mit den Bauherren treffen nach der neuen HOAI? Wie auch als kleines Büro existenzsichernd arbeiten?

 

RA Roland Kastl und sein Kollege RA Ernst Krinner kennen Ihre Probleme aus der täglichen Praxis sehr genau – beide beraten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht, seit neuestem auch unsere Verbandsmitglieder in der kostenfreien Erstberatung.

 

Nutzen Sie die Chance, beim ONLINE Workshop „Hürden beim Architektenhonorar“ am 14.10.2021 von 15.30 – 17.00 Uhr

Herrn Kastl und Herrn Krinner kennenzulernen, die folgende Themen für Sie vorbereitet haben:

 

  • Die aktuellen Preissteigerungen bei Baumaterialien – Folgen für den Architekten
  • Die neue HOAI 2021 – Was der Architekt jetzt bei der Angebotserstellung beachten muss
  • Ein Jahr Arbeit und kein Geld? – Der unterschätzte Widerruf
  • Die Joker des Architekten -Bürgschaft und Grundbucheintragung
  • Der Architekt und seine Haftpflichtversicherung – Vorsicht Deckungslücken

 

Profitieren Sie vom ermäßigten Teilnahmepreis als Verbandsmitglied und melden Sie sich gleich heute noch an im Internet unter:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-126/ .

 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 

 


Wahl zur XIII. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer

Ihre 4 Stimmen für den VDA – Liste Nr. 11

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Mitglieder der Vertreterversammlung der bayerischen Architektenkammer werden turnusmäßig neu gewählt. Wir bitten Sie, nehmen Sie an der Wahl teil und geben Sie Ihre 4 Stimmen der Liste 11, dem Verband Deutscher Architekten!

 

Wir vertreten den Mittelstand der Architekten, die kleinen und mittleren Büros und kennen Eure Probleme aus eigener täglicher Erfahrung im Umgang mit Behörden, Bauämtern der Kommunen, kreisfreien Städte oder Landratsämtern.

 

Wir haben Kontakt zu Ministerien in Land und Bund und tragen die Probleme dort vor: Baurecht, Honorar, Haftung oder VgV-Verfahren. Wir setzen uns dafür ein, dass auch kleine Büros z.B. einen Kindergarten bauen dürfen – auch wenn sie nicht jedes Jahr drei Kindergärten bauen.

 

Die Arbeit der Architektenkammer hat bisher wenig Nutzen für die Mitglieder. Das wollen wir verbessern: Gesetzesänderungen als echter Fortschritt ohne Chaos. Echter Bürokratieabbau. Änderung des Haftungssystems. Was wir brauchen ist ein leistungsgerechtes und auskömmliches Honorar für Freiberufler, freie Mitarbeiter und Angestellte.

 

Unser Ziel ist energieautarkes, bezahlbares Wohnen bevorzugt in Eigentumsmodellen bei maximaler Schonung der Umwelt. Das können Architekten leisten.

 

Hier gehts zu unserem Wahlflyer VDA-KamWahl2021_Flyer_v2-3


Coronavirus - Hinweise und Informationen für Architektinnen und Architekten

 

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus führt bei den Unternehmen und Freiberuflern zu Störungen im Betriebsablauf. Diese sind mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen verbunden, gerade in den mittelständischen Betrieben. Zudem ergeben sich viele rechtliche Fragen.

 

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen sowie Hinweise auf wichtige Internetseiten, die auch ständig aktualisiert werden, so dass eine regelmäßige Prüfung der Inhalte empfohlen wird.

 

Erlass des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Bauvertraglichen Fragen bei Bauten des Bundes und zur Liquiditätssicherung der Auftragnehmer

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=1

In Bayern wurde bereits angeregt, diesen Erlass zu übernehmen. Dies fordern wir für alle Bundesländer und alle Baustellen der öffentlichen Hand.

 

Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bau- und Architektenverträge durch einen Fachanwalt der arge baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht)

https://arge-baurecht.com/baurecht-wissen/fachartikel/artikel/coronavirus-rechtliche-auswirkungen-auf-bau-und-architektenvertraege

 

Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen auf Bauprojekte durch einen Fachanwalt der Kanzlei Kapellmann

https://www.kapellmann.de/de/aktuelles/nachrichten/rechtliche-auswirkungen-der-covid-19-epidemie-auf-bauprojekte/—

 

Die folgenden Webseiten halten darüber hinaus aktuelle Informationen für Sie bereit:

 

• Bundesinnenministerium www.bmi.bund.de

 

• Bundeswirtschaftsministerium www.bmwi.de

 

• Bundesarchitektenkammer www.bak.de oder www.architekten-coronakrise.de

 

• Bundesingenieurkammer www.bingk.de

 

• Berufsgenossenschaft Bau www.bgbau.de

 

• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de

 

• Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

 

• Industrie- und Handelskammern www.dihk.de

 

Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass dieser Ausnahmezustand bald ein gutes Ende findet und die persönlichen Folgen für jeden von uns überschaubar bleiben.

 


Möglichkeiten einer kostenfreien Webseitenerstellung

 

Azubis suchen Projektpartner aus dem Dienstleistungssektor

 

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. setzt sich mit seinen Azubi-Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studierenden ein. Um es den Berufseinsteigern zu ermöglichen an abwechslungsreichen, realen Projekten zu arbeiten, werden im Rahmen des Förderprogramms „Dienstleister online“ nun neue Projektpartner aus dem Dienstleistungsbereich gesucht.

 

Egal ob Architekten, Berater, Immobilienmakler oder Juristen – Vereine, Einrichtungen oder kleine Unternehmen können sich hierbei von den Azubis eine individuelle Webseite erstellen lassen und ermöglichen ihnen hiermit praktische Berufserfahrung zu sammeln. Die Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. Geltende Datenschutzrichtlinien werden natürlich bei der Erstellung der Webseite berücksichtigt und umgesetzt.

 

Nach Projektabschluss ermöglicht ein bedienerfreundliches Redaktionssystem es den Projektpartnern ihre Webseite selbstständig zu pflegen – ganz ohne Programmiererkenntnisse. So können beispielsweise aktuelle Leistungsangebote eingestellt werden. Sollte es dennoch mal eine Frage geben, kann man sich natürlich auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den Webseiten-Support der Azubi-Projekte wenden.

 

Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden.

 

Einige bereits abgeschlossene Webseitenprojekte finden Sie unter http://www.azubi-projekte.de/referenzen

 


Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.Juli 2019: HOAI Mindest- und Höchstsätze sind europarechtswidrig!

 

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen so schnell wie möglich aufzuheben. Das parlamentarische Verfahren hierzu wird sicher bis zu einem Jahr dauern.

Das Urteil bindet deutsche Behörden und Gerichte ab sofort, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI im übrigen behält aber ihre Gültigkeit.

Bei bestehenden Vereinbarungen, in welchen ein Honorar vereinbart ist, das unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze liegt, können sich Planer bzw. Auftraggeber nun nicht mehr auf diese berufen. Auftraggebern sollte es rechtlich kaum möglich sein, eine Herabsetzung des Honorars unter die früheren Mindestsätze zu verlangen, auch nicht über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz „pacta sunt servanda“, das EuGH-Urteil hat also keine unmittelbare Rechtswirkung auf abgeschlossene Verträge.

Für zukünftige Honorarvereinbarungen ist festzuhalten, dass das aktuelle Urteil grundsätzlich nicht nur nachteilig ist. Sie haben nun verstärkt die Möglichkeit, praxisgerechte Honorare und Inhalte zu vereinbaren, die Ihren wirtschaftlichen Interessen als Planer gerecht werden. Es wird künftig noch mehr als bisher auf eine vollständige und klare Vertragsgestaltung zu achten sein.

 

Wir fordern den Gesetzgeber auf, EU-konforme Regelungen zu finden, die zumindest kleineren Bauvorhaben privater Bauherren besonderen Schutz verleihen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit verantwortungsbewusster Architekten und Ingenieure muss gestärkt werden durch sorgfältige Kostenkalkulation und Termintreue, die Ablieferung von schadenfreien Bauten muss gewährleistet werden.

Haben Sie Vorschläge, welche Inhalte eine geänderte HOAI enthalten sollte? Schreiben Sie uns gerne Ihre Ideen. Wir können bei Interesse auch gerne einen Workshop hierzu in München organisieren. Hier finden Sie das ganze Urteil des EuGH zum Nachlesen.

 


Gerne möchten wir unsere Mitglieder über eine neue Verbandsvorteilspartnerschaft im Bereich Mobilfunk informieren.

 

Die S-KON Management Kontor GmbH, Hamburg, ein Premiumpartner vonTelefonica – O2, bietet Verbandsmitgliedern exklusive und attraktive Mobilfunktarife, Hardwarepreise sowie umfassende Beratung zum Thema Mobilfunk, Hardware und IP-Telefonie. Unter www.deviceportal.de/profitel finden

Sie die Kontaktdaten zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

 

weiterlesen:

 



VDA Präsident trifft Bayerischen Bauminister Dr. Reichhart

 

 Der VDA Präsident Gerhard Zach traf Anfang April den neuen Bayerischen Staatsminister   für Wohnen, Bauen und Verkehr Dr. Hans Reichhart zum Gespräch im Bayerischen

 Landtag.

 

Themen waren u.a.

  • die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nach dem BauGesetzbuch,
  • die Schaffung von mehr Wohnraum zu fördern.

Vorschläge des VDA hierzu wären z.B. eine Stärkung staatlicher Mitverantwortung gemäß § 176 BauGB (Baugebot) oder eine Erweiterung der Legitimierung von nicht privilegierter Nutzung im Außenbereich. Auch die Zulassung von Betriebswohnungen in mischgebietsähnlichen Gewerbegebieten wäre ein mögliches Instrument, wie sich die Gesprächsparteien einig waren. Der Minister verwies auf die kommunale Planungshoheit der Kommunen, welche staatliche Eingriffe nur teilweise ermögliche.

Foto: v.l.n.r.: Michael Zach, Gerhard Zach, Dr. Hans Reichhart

 

Für die begonnene Amtszeit hat sich das Ministerium den Plan gesetzt, die Regelungen der Bayerischen Bauordnung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Auf Bundesebene ist eine Novellierung des BauGesetzbuches auf Anregung der CSU/ CDU geführten Länder in Arbeit.

 

Der Verband wird wie bisher in Kontakt mit dem Ministerium bleiben und fachliche Anregungen einbringen.

Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch!

 

 


Hinweise und Orientierungshilfen zur DSGVO

Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25.05.2018. Das Netz ist voll von Informationen darüber. Aus Gründen der Haftung und weil jedes Büro bzw. Unternehmen selbst überlegen muss, welche Daten verarbeitet werden, wer damit umgehen darf und wie, wer über die Datenverarbeitung zu informieren ist, sind die Informationen allerdings meist eher allgemein gehalten.

Musterbeispiele werden meist in kostenpflichtigen Seminaren gegeben oder als Paketleistung verkauft.

 

Da in der Bundesgeschäftsstelle nach praxisorientierten Beispieltexten gefragt wurde, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Bundesarchitektenkammer Informationen ins Netz gestellt hat, die für die bürobezogene Überarbeitung von Formularen und Schreiben eine große Hilfestellung sein können. Die Hinweise mit Orientierungshilfen finden sich unter

 

https://www.bak.de/architekten/datenschutz-1/

 

Wir bitten um Beachtung, dass es sich um Mustertexte handelt, die je nach Büro zu prüfen und ggf. anzupassen sind. Der Verband kann keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.