Die Liste liegt nun in der Fassung 2014 vor. Sie ist im Internet unter www.verkuendung-bayern.de/allmbl Jahresausgabe 2013 Nr. 14 zu finden.
Energieeinsparverordnung – EnEV
Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben? Hier entstehen oft Irrtümer, welcher Zeitpunkt der maßgebliche ist. Unter www.enev-online ENEV 2014 Praxis können Sie sich einen Überblick verschaffen und mit Hilfe einer Checkliste schnell und einfach die geltenden EnEV herausfinden.
Zukunft im Beruf
von Dipl.-Ing. Gerhard Zach, Präsident VERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN
Die Auftragslage für Architekten ist so gut wie lange nicht mehr. Es herrscht Vollbeschäftigung. Es wird gutes Geld verdient.
Das ist die Darstellung in der Presse. Die Realität schaut natürlich etwas anders aus. Es gibt wohl Aufträge, Geld verdienen damit aber nur die größeren und großen Büros, die die lukrativen Aufträge bekommen und aufgrund ihrer Größe, betreffend Umsatz und Mitarbeiter, in VOF- und Wettbewerbsverfahren die Nase vorne haben.
Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2014
Jedes Jahr erarbeitet unser Partnerverband, der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI eine unverbindliche Gehaltstarifempfehlung für technische und kaufmännische Angestellte und Auszubildende.
Zwar besteht derzeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Tarifvertrag für die Branche der Architekten und Ingenieure. Allerdings gehört nur ein geringer Anteil der Ingenieur- und Architekturbüros von unter 1 % demjenigen Arbeitgeberverband an, der diesen Vertrag abgeschlossen hat. Für alle anderen Büros ist dieser Tarifvertrag nicht verbindlich.
Bundesrat verabschiedet Neufassung der HOAI
Am 7.06.2013 hat der Bundesrat mit knapper Mehrheit die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verabschiedet. Sie ist inzwischen am 17. Juli 2013 in Kraft getreten.
Die neue HOAI bringt gegenüber der bislang geltenden Fassung von 2009 u.a. folgende wesentliche Neuerungen:
Beruf mit Zukunft, Änderung der HOAI
Von Dipl.-Ing. Gerhard Zach, Präsident
VERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN
Die Änderung der HOAI wurde trotz des knappen Zeitplans tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen und mit der knappest denkbaren Mehrheit von 1 Stimme (35:34) im Bundesrat beschlossen.