Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder Architekt*, der unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist oder dem die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung zusteht, beantragen.
Die fördernde Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, Studenten der Fachrichtung Architektur, Körperschaften und Vereinigungen erwerben, die den Zweck des Verbandes in verschiedener Weise fördern und unterstützen.